kosten

Jede Schwangere und Wöchnerin in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe (Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V).

 

Gern betreue ich Sie bereits von Beginn der Schwangerschaft an, auch in Kombination mit Ihrem Frauenarzt / Ihrer Frauenärztin, und / oder nach der Geburt ihres Kindes.

Die dabei entstehenden Kosten werden in der Regel sowohl bei privat Versicherten als auch bei gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen übernommen.

 

Lediglich die Leistung der Akupunktur können Sie nur auf eigene Kosten in Anspruch nehmen, da diese nicht von den Krankenkassen übernommen wird. Bei Rückfragen sprechen Sie mich gern an.

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