kosten

Jede Schwangere und Wöchnerin in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe (Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V).

Gern betreue ich euch bereits von Beginn der Schwangerschaft an, auch in Kombination mit deinem Frauenarzt / deiner Frauenärztin, und / oder nach der Geburt des Kindes.

Meldet euch gern direkt bei positiven Schwangerschaftstest bei mir über das Kontaktformuar.

Die dabei entstehenden Kosten werden in der Regel sowohl bei privat Versicherten als auch bei gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen übernommen.

Lediglich die Leistung der Akupunktur und des Tapings können nur auf eigene Kosten in Anspruch genommen werden, da diese meist nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Bei Rückfragen sprich mich gern an.

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